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Wirtschaftsprüfer-Option (WP-Option)

gemäß § 13b WPO im Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre

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Auslandsstudium

Die Möglichkeit zum Auslandsstudium stellt einen wesentlichen Bestandteil des Bayreuther Masterstudiengangs Betriebswirtschaftslehre dar. Bei Wahrnehmung der WP-Option ist ein Auslandsstudium weiterhin möglich, allerdings sind die folgenden Punkte zu beachten:

  • In den Ergänzungsmodulbereich des Masterstudiengangs sind vier Veranstaltungen einzubringen. Dabei kann es sich sowohl um Klausuren aus dem Prüfungsgebiet Wirtschaftsrecht, andere Veranstaltungen oder um anerkannte Auslandsleistungen handeln. Sollten bestandene Klausuren aus dem Prüfungsgebiet Wirtschaftsrecht nicht in den Ergänzungsmodulbereich eingebracht werden und somit auch im Masterzeugnis keine Berücksichtigung finden, ist dies für das Zertifikat über die WP-Option unschädlich.

  • Ausländische Studienleistungen - wie auch Studienleistungen anderer inländischer Hochschulen - können nicht in das Zertifikat über die WP-Option eingebracht werden. Dies gilt auch dann, wenn diese Leistungen als äquivalent zu Bayreuther Leistungsnachweisen in das Masterzeugnis eingehen.

  • Eine Verlängerung der Studiendauer durch ein Auslandsstudium stellt für die WP-Option grundsätzlich kein Problem dar, solange die letzten für die WP-Option erbrachten Leistungen in einem von der WPK akkreditierten Zeitraum liegen.

Verantwortlich für die Redaktion: Univ.Prof.Dr. Rolf Uwe Fülbier

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